Die individuelle Ernährungsberatung umfasst
a) eine Erstberatung von 60 min
b) zwei (im Bedarfsfall auch mehr) Folgeberatungen von ca. 30 min
Die Ernährungsberatung dient der Prophylaxe ernährungsbedingter Erkrankungen und richtet sich an den gesunden Menschen. Es geht darum, die Gesundheit zu erhalten und Krankheiten zu vermeiden.
Die Leistung wird nach § 20 des SGB V von vielen Krankenkassen bezuschusst.
Die individuelle Ernährungstherapie umfasst
a) eine Erstberatung von 60 min
b) vier (im Bedarfsfall auch mehr) Folgeberatungen von ca. 30 Min.
Sie ist neben der medizinischen Betreuung eine Säule bei der Behandlung ernährungsbedingter Krankheiten.
Sie kann Krankheiten lindern und die Lebensqualität verbessern, etwa bei Osteoporose, Essstörungen, Fettstoffwechselstörungen, Diabetes, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Übergewicht/Adipositas, Mangel- und Fehlernährung, Darmerkrankungen, Bluthochdruck.
Die Leistung wird nach § 43 des SGB V von vielen Krankenkassen bezuschusst.